SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

Ordnung

Ordnung des Erholungszentrums „Morska Gąska”Ordnung des Erholungszentrums „Morska Gąska”

  1. Diese Ordnung gilt für alle Gäste, die sich auf dem Gebiet des Zentrums „Morska Gąska” aufhalten.
  2. Die Vornname der Reservierung ist der Akzeptanz der Bedingungen und Bestimmungen dieser Ordnung gleich bedeutend.
  3. Bei der Reservierung gibt der Gast seine Zustimmung für Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zwecks der Abwicklung der Reservierung und Erfüllung der Meldepflicht gemäß den Vorschriften vom 29.08.1997 über den Datenschutz.
  4. Um die Telefon-/E-Mail-Reservierung zu bestätigen, soll im Termin von 2 Tagen nach der Reservierung auf das Konto des Zentrums die Anzahlung in der Höhe von 500,00 Zł (für jede Woche des Aufenthalts) geleistet werden.
  5. Der Tag der Anzahlungsleistung ist der Tag des Abschlusses des Mietvertrages. Das Fehlen der Einzahlung in dem obigen Termin hat die Annulierung der Vorreservierung zur Folge.
  6. Im Fall des Verzichts auf die Reservierung wird die Anzahlung nicht erstattet.
  7. Die 24 Stunden des Aufenthalts beginnen um 16:00-21:00 Uhr am Ankunftstag und enden um 07:00-10:00 Uhr am letzten Aufenthaltstag.
  8. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis zu 07:00 Uhr. Besucher können sich auf dem Gebiet des Zentrums bis 22:00 Uhr aufhalten.
  9. Die übrige Forderung für den Aufenthalt kann per Überweisung auf das Bankkonto des Zentrums bis zu 2 Tagen vor der Ankunft oder im Bargeld zusammen mir der Klimgebühr in der Höve von 2,00 Zł pro Person und pro Haus und mit dem Gelddepositum in der Höhe von 500,00 Zł pro Haus unverzüglich nach der Ankunft bei der Anmeldung entrichtet werden.
  10. Jedes Haus hat 1 Parkstelle auf dem unbewachten Parkplatz gewährleistet.
  11. Die Gäste werden während der Unterbringung verpflichtet, den Stand des Hauses und seiner Ausstattung zu prüfen.
  12. Sämtliche Bemerkungen über Beschädigungen oder Mängel sollen dem Service angezeigt werden. Keine Bemerkungen seitens der Gäste innerhalb von 30 Minuten nach dem Erhalt des Schlüssels bedeuten, dass sie in Bezug auf die Quantitäts- und Qualitätsausstattung des Hauses keine Einwendungen haben.
  13. Die Gäste haften finanziell für Schäden, die in den Häusern im Laufe ihres Aufenthalts enstanden sind und geben ihre Zustimmung für die Ausführung der Instandsetzung der Zerstörungen, Beseitigung der Mängel und Ergänzung der Fehler in der Ausstattunf auf ihre Kosten. Deshalb werden bei der Abmeldung nach der Prüfung des Hauses aus dem erhaltenen Gelddepositum eventuelle festgestellte Verluste/Kosten der Aufräumung der groben Unordnung (130 Zł) gedeckt. Der übrige Betrag wird dem Einzahlenden erstattet.
  14. Der Mietpreis umfaßt nicht die Versicherung.
  15. Das Zentrum trägt keine rechtliche Verantwortung für Verletzungen der Gäste sowie für Schäden, Zerstörungen und den Diebstahl des beweglichen Vermögens der Gäste.
  16. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren ist auf dem Gebiet des Zentrums nur unter der Obhut von Erwachsenen erlaubt.
  17. In den Häusern wird das Rauchen, das Fischbraten und das Hören lauter Musik unter Androhung der Strafe in der Höhe von 350,00 Zł pro Tag verboten.
  18. In den Häusern gilt das Verbot der Benutzung von irgendwelchen strom- oder gasbetriebenen Einrichtungen oder Geräten, die keine Ausstattung des Zentrums bilden und zum Brand führen können. Es wird das Einbringen auf das Gebiet des Zentrums von leicht entzündlichen Materialien, explosiven Materialien sowie Materialien mit unangenehmem Geruch nicht gestattet.
  19. In dem Fall, wenn die Gäste grob den Frieden und/oder das Vermögen der Nachbarn verletzen sowie die Ordnung des Zentrums und die allgemein anerkannten Normen des menschlichen Zusammenseins nicht beachten, behält sich das Zentrum das Recht vor, den Gästen den Aufenthalt/Vertrag zu kündigen, und die erhobene Gebühr wird nicht erstattet.
  20. Bei der Abmeldung sind die Gäste verpflichtet, die Häuser in dem angetroffenen Zustand, d.h. mit entleertem Abfallkorb, mit abgewaschenem Geschirr und mit leerem Kühlschrank usw. zu überlassen.

DSGVO

Seit dem 25.05.2018 gilt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 über den Schutz von körperlichen Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und über den freien Transfer solcher Informationen (DSGVO) sowie über die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Im Zusammenhang damit informieren wir, dass:

  1. Der Verwalter Ihrer personenbezogenen Daten ist „Morska Gąska” in Gąski.
  2. In den Sachen der personenbezogenen Daten können Sie Kontakt mit der Erholungszentrum per E-Mail aufnehmen.
  3. Für den Bedarf des Reservierungsverfahrens sowie der Erbringung der Dienstleistungen im Bereich der Vermietung der Häuser werden Ihre Daten verarbeitet.
  4. Der Verwalter versichert, dass Ihre personenbezogenen Daten keinen unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. In dem Bereich werden sämtliche erfoderlichen Maßnahmen getroffen.
  5. Der Verwalter behält sich das Recht, die personenbezogenen Daten den bevollmächtigten Drittsubjekten zur Verfügung zu stellen: den Unternehmen, die Buchungen führen sowie EDV-Dienstleistungen liefern.
  6. Ihre personenbezogenen Daten werden solange verarbeitet, wie es zwecks der Erbringung der Dienstleistungen im Bereich der Vermietung der Häuser notwendig ist sowie bis zur Verjährung von den sich daraus ergebenden eventuellen Ansprüchen.
  7. Sie haben as Recht zum Zugang zum Inhalt Ihrer personenbezogenen Daten, zu ihrer Berichtigung, Beseitigung als auch zur Einschränkung ihrer Verarbeitung.
  8. Es steht Ihnen das Recht zu, Klage bei dem Aufsichtsorgan, d.h. beim Vorsitzenden des Amtes für Datenschutz in Bezug auf Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Der Verwalter ist abhängig von seiner Entscheidung und jederzeit zur Einführung der Änderungen in den Bestimmungen der Ordnung berechtigt.

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