SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

SOMMERHÄUSER MORSKA GĄSKA

Wir laden herzlich zur echten Erholung am Meer in Gąski ein!

Preisliste

Die Preise gelten für den mindestens 7-tägigen Aufenthalt, bei kürzeren Aufenthalten werden die Preise individuell vereinbart. Der Aufenthalt einer zusätzlichen Person (nur mit Zustimmung des Zentrum-Service) kostet 50 Zł pro 24-Stunden. Der Aufenthalt von Tieren – zum Vereinbaren. Das Depositum aus eventuellen Verlusten/Zerstörungen/grober Unordnung im Betrag von 500 Zł pro Haus wird bei der Anmeldung (Erstattung am Abreisetag nach der Prüfung des Hauses) zusammen mit der Klimagebühr erhoben. Im Fall der Übertretung des angenommenen durchschnittlichen Wasser- und Stromverbrauchs soll die Zuzahlung für übernormativen Medienverbrauch gemäß dem Stand der Zähler vorgenommen werden.

Hauser A (bis 4 Personen)

Hauser B (bis 6 Personen)

Hauser A (bis 4 Personen)

Hauser B (bis 6 Personen)

Entrichtung der Anzahlung gleicht der Akzeptanz der Bedingungen der Reservierung und Ordnung des Erholungszentrums.

Reservierung

Die Reservierungseinzahlungen (bis zu 2 Tagen nach dem Datum der Vorreservierung) sowie für den Aufenthalt (bis zu 2 Tagen vor dem Ankunftstermin) leisten Sie bitten auf folgendes Konto:Die Reservierungseinzahlungen (bis zu 2 Tagen nach dem Datum der Vorreservierung) sowie für den Aufenthalt (bis zu 2 Tagen vor dem Ankunftstermin) leisten Sie bitten auf folgendes Konto:

  • Bank PKO SA, Nr. 66-1240-1428-1111-0010-5476-2274
  • im Betrag von 500,00 Zł (für jede Woche des Aufenthalts).
  • In dem Titel geben Sie bitte den Vornamen und Namen sowie den Termin des Aufenthalts an.
  • Wir senden die Bestätigung der Reservierung per E-Mail innerhalb von 2 Tagen nach der Buchung der Einzahlung.
  • WICHTIGE INFORMATION FÜR PERSONEN, DIE EINE RECHNUNG FÜR DIE ÜBERNACHTUNG ERHALTEN WOLLEN: DIESE PERSONEN WERDEN UM ANGABE DER UMSATZSTEUER-IDENTIFIZIERUNGSNUMMER BEI DER LEISTUNG DER ANZAHLUNG (IM TITEL DER EINZAHLUNG) GEBETEN. SPÄTERE ÄNDERUNGEN DER ANGABEN DER ERWERBERS KÖNNEN NICHT MODIFIZIERT WERDEN.
bon
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